Rechtliche Betreuung

Rechtliche Betreuung ist das gesetzliche Vertretungsrecht, um für einen Erwachsenen rechtlich bindende Entscheidungen stellvertretend treffen zu können. Ein automatisches Vertretungsrecht von Angehörigen kennt unsere Rechtsordnung nicht.

Dieses gesetzliche Vertretungsrecht ist beschränkt auf diejenigen Situationen, in denen ein Erwachsener wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten auf längere Zeit ganz oder teilweise nicht selbst regeln kann (BGB § 1896 Abs. 1 Satz 1).

Diese Vertretungsbefugnis heißt "rechtliche Betreuung".

Die Vertretungsberechtigung wird durch das örtlich zuständige Betreuungssgericht nach Abschluss eines sogenannten "Betreuungsverfahrens" erteilt.

Weiterführende Literatur zum Thema Rechtliche Betreuung finden Sie auch im Internet.